
Pflegedienst Christine Gehmlich
Plantagenstr. 6 | 08371 Glauchau
Tel.: 03763 711 205
info∂pflegedienst-glauchau.de
Bei dem ambulanten Pflegedienst von Pflege mit Herz werden kranke und hilfebedürftige Menschen in ihrem gewohntem häuslichem Umfeld versorgt und betreut.
Zur ambulanten Pflege gehören:
Wenn Sie weitere Fragen zu unserem ambulanten Pflegedienst haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.
Wir beraten Sie gern zu allen Bereichen rund um alle Pflegeangelegenheiten:
Haben Sie Fragen zu diesen Themen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns:
Tel.: 03763-711205
Handy : 0172-7895160
oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular
Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.
Wenn Sie weitere Informationen zu den Themen Grundpflege und Behandlungspflege wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.
Nach obenWenn Sie weitere Informationen zum Thema Hauswirtschaft wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.
Nach obenBei Pflege mit Herz führen wir Beratungsgespräche für die Pflegestufen eins, zwei und drei und für den Härtefall durch. Diese Beratungsbesuche sollen eine regelmäßige Hilfestellung und Beratung für die pflegenden Angehörigen zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sein.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesen Beratungsgesprächen wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.
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Was versteht man unter Verhinderungspflege?
Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt, ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson. Zum Beispiel wenn diese wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist.
Welche Leistungen werden dabei erbracht?
Wenn Sie weitere Informationen rund um die Verhinderungspflege wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.
Nach obenFür Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte der Gesetzgeber bereits ab 01.01.2002 Verbesserungen bei der häuslichen Pflege eingeführt. (Zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45 b SGB XI von 460 € pro Jahr) Ab 1. Juli werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag steigt auf 100 € monatlich (Grundbetrag) bis auf 200 € monatlich (erhöhter Betrag). Personen mit einem vergleichsweise geringerem Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag ( 1.200 € im Jahr) . Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag (2.400 € im Jahr) . Diese Leistungen können ab 01.07.08 auch Personen erhalten, die nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, aber Betreuungsbedarf haben.
Betreuungsleistung beinhaltet:
Freizeitgestaltung wie Spaziergänge, Spiele, Rätsel lösen Beschäftigungen Einkäufe Andere Fahrten, wie beispielsweise zum Friedhof etc. Betreuung, wenn Angehörige kurzfristig verhindert sind.
Diese Leistungen können vom Pflegedienst erbracht werden.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse welchen Anspruch sie persönlich besitzen, oder rufen Sie uns an. Wir stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung, die Anträge der Kassen anzufordern bzw. auszufüllen
Wenn Sie weitere Fragen zu der Hausmeistertätigkeit durchgeführt von Pflege mit Herz haben, kontaktieren Sie uns.
Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.