Ambulanter Pflegedienst

Bei dem ambulanten Pflegedienst von Pflege mit Herz werden kranke und hilfebedürftige Menschen in ihrem gewohntem häuslichem Umfeld versorgt und betreut.

Zur ambulanten Pflege gehören:


Wenn Sie weitere Fragen zu unserem ambulanten Pflegedienst haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.


Beratung

Wir beraten Sie gern zu allen Bereichen rund um alle Pflegeangelegenheiten:

  • zur ambulanten Pflege
  • zur Antragstellung
  • zu den Pflegestufen 1,2, 3
  • Härtefallregelung
  • zum Inhalt der Pflegestufen
  • zu Geld-, Sach- und Kombinationsleistungen
  • zur Verhinderungspflege
  • zu der Frage - Was steht Ihnen zu?
  • zur Kombination von häuslicher Pflege mit Tagespflege

Haben Sie Fragen zu diesen Themen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns:
Tel.: 03763-711205
Handy : 0172-7895160
oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular

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Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.


Zur Grundpflege gehören:

  • Ganzkörper/Teilwaschungen
  • Körperpflege
  • Baden
  • Duschen
  • Mobilisation
  • Prophylaxen
  • An- und Auskleiden
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme- auch Ernährungssonden
  • Lagern und Betten
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Krankenbeobachtung

Behandlungspflege

  • Ihr Hausarzt verordnet Ihnen die häusliche Behandlungspflege
  • Ihre Krankenkasse übernimmt die dafür anfallenden Kosten
  • Behandeln und Heilen von Krankheiten
  • Verabreichen von Medikamenten und Injektionren
  • Verbandswechsel
  • Einreibungen
  • Stomapflege
  • Blutzuckermessung
  • Blutdruckmessung

Wenn Sie weitere Informationen zu den Themen Grundpflege und Behandlungspflege wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.

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Hauswirtschaft

  • Reinigen der Wohnung
  • Wechseln und Waschen der Wäsche
  • Zubereitung einer Mahlzeit
  • Beheizen der Wohnung
  • Begleitung bei Aktivitäten ( Arztbesuch, Einkäufe etc )

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Hauswirtschaft wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.

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Beratungsgespräche

Bei Pflege mit Herz führen wir Beratungsgespräche für die Pflegestufen eins, zwei und drei und für den Härtefall durch. Diese Beratungsbesuche sollen eine regelmäßige Hilfestellung und Beratung für die pflegenden Angehörigen zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sein.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesen Beratungsgesprächen wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.

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Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Was versteht man unter Verhinderungspflege?
Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt, ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson. Zum Beispiel wenn diese wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist.

  • kann tageweise oder stundenweise in Anspruch genommen werden
  • Genehmigung erfolgt durch Pflegekasse bei Kombinationsleistung und Pflegegeld

Welche Leistungen werden dabei erbracht?

  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaft
  • Essen auf Rädern
  • Nachtpflege

Wenn Sie weitere Informationen rund um die Verhinderungspflege wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.

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Zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45 b SGB XI

Für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte der Gesetzgeber bereits ab 01.01.2002 Verbesserungen bei der häuslichen Pflege eingeführt. (Zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45 b SGB XI von 460 € pro Jahr) Ab 1. Juli werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag steigt auf 100 € monatlich (Grundbetrag) bis auf 200 € monatlich (erhöhter Betrag). Personen mit einem vergleichsweise geringerem Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag ( 1.200 € im Jahr) . Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag (2.400 € im Jahr) . Diese Leistungen können ab 01.07.08 auch Personen erhalten, die nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, aber Betreuungsbedarf haben.

Betreuungsleistung beinhaltet:

Freizeitgestaltung wie Spaziergänge, Spiele, Rätsel lösen Beschäftigungen Einkäufe Andere Fahrten, wie beispielsweise zum Friedhof etc. Betreuung, wenn Angehörige kurzfristig verhindert sind.

Diese Leistungen können vom Pflegedienst erbracht werden.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse welchen Anspruch sie persönlich besitzen, oder rufen Sie uns an. Wir stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung, die Anträge der Kassen anzufordern bzw. auszufüllen

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Sonstige Dienstleistungen

  • Fahrten in der Stadt
  • Fahrt außerhalb der Stadt
  • Besorgungen in der Apotheke
  • Kontrollgänge geplant
  • Kontrollgänge ungeplant
  • Kontrollanruf
  • Geld verwahren
  • telefonische Rezeptbestellung bei Ärzten u Apotheke
  • Hauswirtschaft
  • Bankgeschäfte
  • telefonische Terminbestellung bei Ärzten u. Dienstleistungs.-UN
  • Einkauf groß
  • Einkauf klein
  • Wäsche waschen
  • Essen auf Rädern
  • Erstellung der Zuzahlungsbefreiung
  • Hilfe bei Behördengängen

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Hausmeistertätigkeit

  • Bilder, Regale, Lampen etc. anbringen
  • Rasen mähen
  • Kleinere Reparaturarbeiten

Wenn Sie weitere Fragen zu der Hausmeistertätigkeit durchgeführt von Pflege mit Herz haben, kontaktieren Sie uns.

Ihr Team von Pflege mit Herz aus Glauchau.